Energielexikon

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz trat 1974 in Kraft. Es regelt die Umweltschutzanforderungen bei Errichtung und Umbau von Produktionsanlagen, legt Immissionsund Emissionsgrenzwerte fest und ist die Grundlage für Umweltschutzanforderungen an industrielle und gewerbliche Erzeugnisse. Detailregelungen finden sich in Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die auf der Grundlage des BImSchG erlassen worden sind, z. B. 20. BImSchV (Gaspendelung) oder 21. BImSchV (Gasrückführung).

Emissionen sind die von industriellen und gewerblichen Anlagen ausgehenden Luftverunreinigungen (Schadstoffausstoß). Immissionen sind die auf Menschen, Tiere, Pflanzen oder Sachen einwirkenden Luftverunreinigungen (Niederschlag von Emissionen).

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(17.05.2024) Öl- und Heizölpreise aktuell
Zum Wochenende sind die Ölpreise leicht gestiegen. Die Lagerbestände an Erdöl und raffinierten Produkten sind aktuell rückläufig. Dies hat beim Handel dazu geführt, dass das Wachstum der Erdölnachfrage optimistischer bewertet wurde. Insbesondere in Singapur waren... [mehr]
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